Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf – vor dem Start der kostenpflichtigen Pakete von einer Rechtsberatung prüfen lassen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung des Online-Rechnungsprogramms rechnungs.at, betrieben von Muharrem Deger Sahbaz (rechnungs.at) („Anbieter“), durch Unternehmer im Sinne des § 1 UGB („Kunde“).
2. Leistung
Der Anbieter stellt ein browserbasiertes Programm zum Erstellen von Angeboten, Rechnungen, Lieferscheinen und Gutschriften sowie zur Lagerverwaltung bereit. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit; Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt.
3. Konto und Zugangsdaten
Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und ist für alle Aktivitäten in seinem Konto verantwortlich. Er informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
4. Verantwortung für Inhalte
Der Kunde ist für die Richtigkeit der erstellten Belege, die steuerliche Beurteilung (z. B. Steuersätze, Kleinunternehmerregelung, Reverse Charge) und die Einhaltung seiner Aufbewahrungspflichten selbst verantwortlich. Das Programm ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
5. Datensicherung
Der Anbieter sichert die Daten regelmäßig. Der Kunde kann jederzeit eine vollständige Sicherung seiner Daten exportieren und ist angehalten, dies regelmäßig zu tun.
6. Entgelt und Laufzeit
Das Paket „Start“ ist kostenlos. Kostenpflichtige Pakete werden monatlich im Voraus verrechnet und können jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden. Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
7. Haftung
Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; ausgenommen sind Personenschäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
8. Kündigung und Datenlöschung
Nach Kündigung kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang exportieren; danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters.